Wir empfehlen uns jetzt auch als Datenschutzbeauftragter gem. der
nach § 4f II 1 BDSG erforderlichen Fachkunde.
Herzlich willkommen
EDV Sachverständigenbüro Ingo Neumann
als verbandsanerkannter- und geprüfter EDV-Sachverständiger für Systeme und
Anwendungen der Informationsverarbeitung - im kaufmännisch-administrativen
Bereich nehme ich auf Grund meiner Sachkunde und Erfahrung zu tatsächlichen
Sachverhalten Stellung und erteile fachlichen Rat. Als Sachverständiger ist es
meine Aufgabe, unparteiisch, unabhängig und objektiv den vom jeweiligen
Auftraggeber vorgegebenen Sachverhalt fachlich zu bewerten oder zu beurteilen.
Dies erfolgt so, dass das Ergebnis von jedermann, dem das Gutachten oder die
Bewertung vorgelegt wird, akzeptiert werden kann. Glaubhaftigkeit,
Vertrauenswürdigkeit und Objetivität sind die obersten Gebote meiner Tätigkeit
als Sachverständiger, so dass meine gutachterliche Aussage verkehrsfähig wie
eine Urkunde ist.
Durch meine Arbeit können Streitigkeiten vor Gericht
vermieden werden oder - falls es dennoch dazu kommen sollte - mit meiner Hilfe
richtige und gerechte Entscheidungen getroffen werden.
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